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   VGH Bayern, 25.01.2011 - 22 ZB 09.799   

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https://dejure.org/2011,67784
VGH Bayern, 25.01.2011 - 22 ZB 09.799 (https://dejure.org/2011,67784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2011 - 22 ZB 09.799 (https://dejure.org/2011,67784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 22 ZB 09.799 (https://dejure.org/2011,67784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verpflichtung zur Duldung von Kehrarbeiten und Überprüfungsarbeiten an Feuerstätten;Ablehnung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters wegen Besorgnis der Befangenheit;Vereinbarkeit des Kehrmonopols des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters mit europäischem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2011 - 22 ZB 09.799
    Das Zulassungsvorbringen stellt weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (st.Rspr. des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641).
  • VGH Bayern, 13.08.2007 - 22 ZB 07.1245
    Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2011 - 22 ZB 09.799
    Was den hier anwendbaren § 2 Abs. 1 SchfG a.F. betrifft, wird dessen Wirksamkeit auch dann nicht berührt, wenn Zweifel an der Vereinbarkeit des dort enthaltenen Kehrmonopols mit europäischem Gemeinschaftsrecht (Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) bestehen sollten (vgl. BayVGH vom 13.8.2007 Az. 22 ZB 07.1245).
  • VG München, 29.03.2011 - M 1 K 10.6216

    Anordnung zur Durchführung der Feuerstättenschau; Zweitbescheid; Androhung der

    Der Kläger hätte zwischen Zustellung der Verfügung am 4. Dezember 2010 und dem angedrohten Vollzug der Anordnung durch Ersatzvornahme für den 14. Dezember 2010 ohne Weiteres dafür Sorge tragen können, dass die Arbeiten in seinem Anwesen durchgeführt werden (vgl. auch BayVGH vom 25.1.2011, Az. 22 ZB 09.799, Juris).

    Dieser gesetzlichen Verpflichtung kann sich der Kläger nicht durch das Aussprechen eines Hausverbots entziehen (BayVGH vom 25.1.2011, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.341

    Stilllegung einer Gasfeuerstätte

    Weiter steht dem Antragsteller, wie das Verwaltungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 25.1.2011 - 22 ZB 09.799 - Rn. 7) bereits im Beschluss vom 5. Juli 2016 - M 1 S. 16.2144 - Rn. 22 angenommen und im angefochtenen Beschluss (Beschlussabdruck S. 6) wiederholt hat, keine "Auswahl- bzw. Tauschmöglichkeit" bezüglich der Person des die Feuerstättenschau durchführenden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zu.
  • VG Ansbach, 28.03.2012 - AN 11 S 12.00245

    Pflicht des Hauseigentümers, dem Kaminkehrer Zutritt zu gewähren zu Überprüfungen

    Hier sei schon im Hinblick auf das Hauptsacheverfahren, das sich gegen alle Nummern des Bescheides richtet, jedoch angedeutet, dass gegen eine derartige Zwangsgeldandrohung, zumal mit dem hier recht geringen Androhungsbetrag, keine Bedenken bestehen (vgl. ebenfalls VG München a.a.O.) und dass selbst die Anwendung einer Ersatzvornahme mittels Zwangskehrung nicht zu beanstanden ist (vgl. z.B. VG Ansbach, U. v. 4.7.2008, AN 4 K 08.00681), dass sogar notfalls die Pflichten des Antragstellers auch durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden können (BayVGH, B. v. 25.1.2011, 22 ZB 09.799).

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 52 Abs. 2 GKG (für das Eilverfahren hälftiger Regelstreitwert; ebenso z.B. BayVGH, B. v. 25.1.2011, 22 ZB 09.799).

  • VG München, 12.04.2011 - M 1 K 11.525

    Anordnung der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten im Wege eines

    Der Kläger hätte zwischen Zustellung der Verfügung am ... Januar 2011 und dem angedrohten Vollzug der Anordnung durch Ersatzvornahme für den ... Januar 2011 ohne Weiteres dafür Sorge tragen können, dass die Arbeiten in seinem Anwesen durchgeführt werden und der entsprechende Nachweis hierüber der Bezirkskaminkehrermeisterin übermittelt wird (vgl. auch BayVGH vom 25.1.2011, Az. 22 ZB 09.799, Juris).
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